Der Erhalt der lokalen Baukultur ist ein wichtiger Baustein der gesamtkommunalen Dorfentwicklung. Um dies zu erreichen ist die Förderung von privaten Bau-/Umbau- und Sanierungsmaßnahmen möglich.
Grundlage für die Förderung ist die Abgrenzung der Fördergebiete in den einzelnen Stadtteilen, welche im groben den Ortskern bis 1950 umfassen. Die Fördergebietsabgrenzung steht Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Fördergebietsabgrenzungen (sortiert nach Ortsteil)
Kurzinformationen zur privaten Förderung
Im Rahmen der Dorfentwicklung ist die Förderung von privaten Bau-/Umbau- und Sanierungsmaßnahmen möglich. Falls Sie Interesse an der Förderung einer privaten Sanierungs-, Bau- bzw. Umbaumaßnahme haben sollten Sie die folgenden drei Punkte beachten:
1. Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein. Bitte warten Sie auf den Förderbescheid des Landkreises Waldeck-Frankenberg, erst wenn Sie diesen erhalten haben, dürfen Sie Aufträge erteilen und die Maßnahme beginnen.
2. Ihre Immobilie bzw. das betreffende Gebäude muss sich innerhalb des Fördergebietes befinden, die Fördergebiete sind in den einzelnen Karten (s.o.) verzeichnet. Eine Ausnahme sind denkmalgeschützte Gebäude (Nur Einzeldenkmale), hier ist eine Förderung unabhängig von der Lage möglich. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung der privaten Bau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahme, es handelt sich grundsätzlich immer um eine Einzelfallentscheidung.
3. Vor der Antragsstellung sind Sie dazu verpflichtet eine kostenfreie Beratung zu der jeweiligen Maßnahme in Anspruch zu nehmen, diese Beratung wird in der Stadt Bad Arolsen durch das Achitekturbüro Dipl. Ing. Ute Friedrich angeboten. Die Bearbeitung Ihres Förderantrages wird anschließend durch den Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises übernommen.
Im Folgenden befinden sich die Kontaktdaten des Architekturbüros und des zuständigen Sachbearbeiters des Landkreises Waldeck-Frankenberg:
Beratung:
Bewilligungsstelle für Anträge: